Wie melde ich mein Fahrzeug in Königslutter am Elm ab?
Um Ihr Fahrzeug in Königslutter am Elm abzumelden, ist es erforderlich, dass Sie persönlich die Zulassungsstelle im Landkreis Helmstedt aufsuchen.
Was geschieht nach der Abmeldung?
Sobald Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb gesetzt haben, entfallen die Zahlung von Steuern und Versicherungsbeiträgen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie das Fahrzeug nach der Außerbetriebsetzung weder auf öffentlichen Straßen nutzen noch auf öffentlichen Flächen parken dürfen. Die Zulassungsstelle wird die Versicherung über die Außerbetriebsetzung informieren.

Benötigte Dokumente & Kosten
- Sie benötigen
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder;
- Die Kennzeichenschilder sollten erst nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde entstempelt werden.
- Wenn das Fahrzeug ins Ausland entsorgt wird oder weiterhin als Oldtimer genutzt wird, müssen Sie außerdem eine Erklärung über den Verbleib des Fahrzeugs abgeben.
- Termin reservieren
- Hier können Sie ihren Wunschtermin buchen
- Termine können auch telefonisch vereinbart werden unter 053418393000
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ab 15,90 Euro
- Was sollte ich noch wissen?
- Bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs besteht die Möglichkeit, das Kennzeichen für einen Zeitraum von 12 Monaten zu reservieren.
- Es ist seit dem 01.01.2015 unter bestimmten Bedingungen möglich, die Online-Abmeldung Ihres Fahrzeugs durchzuführen.
- Weitere Informationen finden Sie hier.

Zulassungsstellen im Landkreis Helmstedt
Zulassungsstelle Helmstedt
- Südstr. 10
- 38350 Helmstedt
- Telefon: 053511211100
- Wegbeschreibung
- Entfernung etwa 14 km.
