Auto aus Schlitz abmelden
Um ihr Auto aus Schlitz abzumelden, müssen Sie sich für ihren Antrag an die Zulassungsstelle wenden. Dazu benötigen Sie den Fahrzeugschein & die Kennzeichen.

Kfz-Abmeldung in Schlitz
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Kfz in Schlitz abmelden.
- An wen muss ich mich wenden?
- Sie müssen sich für ihren Antrag an die Zulassungsstelle in Schlitz wenden
- Zulassungsbehörde Schlitz
- Telefon: 0664297036
- Email: zulassung@vogelsbergkreis.de
- Folgende Unterlagen benötigen Sie in Schlitz
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Die gestempelten Kennzeichenschilder
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Kaufvertag
- Buchen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle
- Terminvereinbarung zur Kfz-Abmeldung in Schlitz
- Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24:00 Uhr durchgeführt werden.
- Kosten / Gebühren
- Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ab 15,90 Euro

Meistgestellte Fragen
- Wer informiert meine Versicherung?
- Nach der Abmeldung informiert die Zulassungsstelle Schlitz die Versicherung
- Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle gehen?
- Sie können persönlich zur Zulassungsstelle gehen, oder jemanden beauftragen.
- Kann ich mein Fahrzeug im Internet abmelden?

Bekannt unter
- Stilllegung in Schlitz
- Abmeldung in Schlitz
- Außerbetriebsetzung in Schlitz