Kurzzeitkennzeichen & Abmeldung
Wenn Sie Kurzzeitkennzeichen beantragen wollen, dann muss das Fahrzeug abgemeldet sein.
Für zugelassene Fahrzeuge kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.
Sie können direkt zur Zulassungsstelle fahren, und alles in einem Vorgang erledigen.
Für Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie eine eVB-Nummer von ihrer Versicherung.
Alles weitere steht auf der Webseite ihrer Zulassungsbehörde.