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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Das Fahrzeug muss nach 01.01.2015 zugelassen, oder wiederzugelassen (umgemeldet, umgeschrieben) sein. Die Erstzulassung spielt dabei keine Rolle.
Beispiel: Opel Corsa, Erstzulassung 1999, wurde verkauft, und nach 2015 auf den letzten Besitzer zugelassen.

